Hörversorgung von Kindern

Bei Kindern ist eine gute Hörversorgung von besonderer Bedeutung, da gutes Hören für verschiedene Aspekte der Entwicklung wichtig ist. Die Hörversorgung beginnt hier praktisch direkt nach der Geburt, mit dem sogenannten Neugeborenen-Hörscreening. Wird hier oder im späteren Kindesalter bei der U8-Untersuchung eine Hörminderung festgestellt, stehen speziell ausgebildete Pädakustiker zur Seite, die eine kindgerechte Versorgung sicherstellen.
Ein beeinträchtigtes Gehör ist bei Kindern leider keine Seltenheit. Bleibt eine Hörminderung im Kindesalter unerkannt, kann es zu Lernschwierigkeiten und Benachteiligungen in der motorischen Entwicklung kommen. Deshalb wird ihnen zum Welttag des Hörens 2022 ein eigener Themenschwerpunkt gewidmet.
Während manche Kinder von Geburt an schwerhörig sind, kann eine Hörstörung aber auch nach einer Frühgeburt, einer Schädelverletzung oder einer Infektion wie einer Mittelohrentzündung auftreten. Um frühzeitig festzustellen, ob mit den Ohren unserer Kleinen alles in Ordnung ist, wird standardmäßig in Deutschland bei jedem Säugling nach der Geburt ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt. Aber auch während der Entwicklungsphase eines Säuglings und Kleinkindes gibt es Anzeichen, die auf eine mögliche Hörminderung hindeuten können. Nach dem Neugeborenen-Hörscreening wird bei der sogenannten U8-Untersuchung das Gehör noch einmal überprüft. Dabei handelt es sich um eine Vorsorge für Kinder zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat, also eine U-Untersuchung mit 4 Jahren. Der Arzt überprüft, ob sich das Kind sprachlich und motorisch altersgemäß entwickelt hat. Außerdem testet er Hör- und Sehvermögen.
Das Gehör von Kindern und Jugendlichen ist ganz besonders empfindlich. Zudem können sie bis zu einem gewissen Alter nicht selbst einschätzen, was für sie zu laut ist. Damit es idealerweise gar nicht erst zu einer Hörminderung kommt, gibt es speziell auf Kinderohren zugeschnittenen Gehörschutz. Hörakustiker oder auch Apotheker stehen bei der Auswahl beratend zur Seite.
Anzeichen für eine Hörminderung in den ersten Lebensmonaten
Wenn Hörgeräte nicht mehr ausreichen
Leidet ein Kind unter einer hochgradigen oder an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit und eine Behandlung mit Hörgeräten reicht nicht aus, dann bietet sich ein Cochlea-Implantat (CI) an. Kindern mit einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, deren Haarsinneszellen in der Cochlea, der Hörschnecke im Innenohr, fehlen oder beschädigt sind, ermöglicht ein Cochlea-Implantat gut zu hören, indem es den geschädigten, nicht mehr funktionierenden Teil des Innenohrs überbrückt.

Selbst für Kinder, die unter einer angeborenen Taubheit leiden und bei denen kein Hörnerv vorhanden oder dieser defekt ist, gibt es Lösungen – sogenannte Hirnstammimplantate.
Neben Hörimplantaten können auch Knochenleitungsgeräte eine geeignete alternative Versorgungsform sein. Bei Knochenleitungsgeräten wird der Schall durch den Schädelknochen direkt zum Innenohr weitergeleitet. Sie werden hinter dem Ohr getragen und erzeugen Vibrationen statt Schall. Damit wird das Außen- und Mittelohr umgangen. Für Kinder mit äußeren Fehlbildungen, etwa an der Ohrmuschel, sind Knochenleitungsgeräte häufig die einzige Möglichkeit, eine Hörversorgung zu ermöglichen. Sie können unter anderem als praktisches Stirnband getragen werden. Mehr zu Knochenleitungsgeräten für Kinder erfahren Sie hier.