Hörversorgung ab 50
- Gründlicher Hörtest zur Feststellung der Hörfähigkeit.
- Bei Hörminderung: Medizinische Diagnose der Ursachen und Festlegung der geeigneten Therapie durch einen HNO-Arzt. Ab einem Hörverlust von 20 % kann gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf eine Hörsystemversorgung bestehen. Hierfür erhält der Patient eine Verordnung des HNO-Arztes.
- Ein Hörakustiker berät, hilft bei der Auswahl der Hörgeräte und passt ein Hörsystem auf die individuellen Bedürfnisse hin an.
- Auch nach der Erstanpassung bleibt der Hörakustiker ein enger Partner: Er führt Feinjustierungen, Wartungen und regelmäßige Kontrollen des Hörsystems durch.
Hörtest
Medizinische Diagnose durch einen HNO-Arzt
Vorgespräch beim Hörakustiker
Individuelle Anpassung des Hörsystems
Praxistest im Alltag
Regelmäßige Kontrolle
Hals-Nasen-Ohrenärzte und Hörakustiker sind die primären Begleiter auf dem Weg zu guter Hörversorgung.
Nach einem durchgeführten Hörtest, stellt der HNO-Arzt eine Diagnose und verweist, nach Bestimmung der geeigneten Therapie, an den richtigen Ansprechpartner. Der Hörakustiker steht im nächsten Schritt bei der Auswahl des richtigen Hörsystems zur Seite und hilft außerdem bei Feinjustierung und Wartung. Auch kontrolliert er das Hörsystem regelmäßig.
Ab 50 Jahren lässt unser Gehör oft deutlich nach – in vielen Fällen schleichend, manchmal sogar jahrelang unbemerkt – und unbehandelt. Laut der aktuellen EuroTrak Germany. Befragung hat ein Drittel (33%) der 50 – 60 Jährigen noch nie einen Hörtest gemacht, bei 24 Prozent liegt der letzte Hörtest mehr als fünf Jahre zurück.
Deshalb ist die Versorgung altersbedingter Hörminderung ab 50 einer unserer Themenschwerpunkte zum Welttag des Hörens 2023.
Anzeichen einer Hörminderung bei sich und anderen
Schwerhörigkeit ist ein schleichender Prozess und fällt oft der Umgebung eher auf als den Betroffenen selbst. Die Bewertung folgender Situationen bieten einen ersten Eindruck der eigenen Hörfähigkeit:
Hohe Frequenzen gehen bei einer Hörminderung oft als erstes verloren. Sind hohe Kinder- oder Frauenstimmen schwer verständlich, ist eine Hörminderung möglich. Selbiges gilt für hochfrequente Naturgeräusche wie Vögel oder Grillen.
Besonders Flüstergeräusche oder laute Umgebungen, wie in Bussen oder Restaurants, sind für Schwerhörige eine Herausforderung.
Stille dank Hörminderung? Mitnichten! Sind hohe Töne schwer verständlich, Straßen- oder Baulärm hingegen umso lauter, kann dies auf eine Hörminderung hindeuten.
TV oder Radio einfach lauter drehen, ist eine verbreitete Form von Kompensation bzw. Verdrängung einer beginnenden Hörminderung.
Der Weg zum Hörsystem
Wie läuft ein Hörtest ab?
ist der erste Schritt. In Schallisolierten Kabinen wird die persönliche Hörschwelle für unterschiedliche Tonhöhen (Frequenzen) und das Sprachverstehen in verschiedenen Lautstärken bestimmt.
Hat der Hörakustiker eine Hörminderung festgestellt, folgt die ärztliche Diagnose durch einen HNO-Arzt. Anschließend übernimmt der Hörakustiker die Versorgung mit einem Hörsystem.
Der Hörakustiker berät auf Basis persönlicher Vorlieben und privater sowie beruflicher Lebenssituationen, welches Hörsystem das geeignete ist. Neben Design-Aspekten sind technische Funktionen – von Störlärmunterdrückung bis hin zur Konnektivität via Bluetooth – für die Auswahl entscheidend.
Anschließend wird jeder einzelne Kanal des Hörsystems auf die individuelle Hörkurve abgestimmt. Hörakustiker suchen gemeinsam mit ihren Kundinnen und Kunden nach der richtigen Balance zwischen optimalen Sprachverstehen und angenehmen Klang.
Nach Abschluss der Erstausstattung unterstützen Hörakustiker bei allen Fragen rund um Handhabung und Pflege. Vom Batteriewechsel bis zu Reparaturen, stehen Hörakustiker über die gesamte Lebensdauer des Hörsystems zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten für die Hörsystem-Versorgung?
Gesetzlich Krankenkassen erstatten bei Anspruch auf eine Hörsystem-Versorgung, bis zu 685 Euro pro Hörgerät. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme auf 840 Euro erhöhen. Damit erhalten Versicherte eine optimale Hörsysteme-Versorgung auf dem aktuellen Stand der Technik. Darüber hinaus wir die Anpassung, das Testen der Geräte sowie die laufende Wartung und Reparaturarbeiten von der Krankenkasse übernommen.
Hörakustiker und HNO-Ärzte fordern Hörscreening ab 50 als Krankenkassenleistung
Da Hörvorsorge nachweislich nur unzureichend betrieben wird, bedarf es eines Impulses oder Anreizes, um noch mehr Menschen für die Pflege und regelmäßige Kontrolle ihres Hörsinns zu motivieren. Daher fordern der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO), einen Mini-Hörcheck ab dem 50. Lebensjahr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Hierfür hat das Wissenschaftliche Institut für angewandte HNO-Heilkunde (WIAHNO) einen kurzen Fragebogen entwickelt und wissenschaftlich prüfen lassen. Der Fragebogen lässt sich z.B. anlässlich eines Besuchs beim Haus- oder Facharzt in wenigen Minuten beantworten: In einer allgemein- oder fachärztlichen Praxis der Grundversorgung administriert die Assistenz in wenigen Minuten den Fragebogentest für einen ü-50 Patienten. Ist die Beantwortung auffällig, erhält der Patient eine Überweisung zu einem HNO-Facharzt für eine gründliche audiometrische Untersuchung.